Allgemeine Teilnahmebedingungen

Rechtliches und Organisatorisches für den FunRun, Südwestpark Nürnberg

Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer, die am FunRun im Südwestpark Nürnberg und am Rahmenprogramm teilnehmen.

  1. Allgemeines
    Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und der Südwestpark Management GmbH, Südwestpark 49, 90449 Nürnberg als Veranstalter (nachfolgend nur: „Veranstalter“ genannt) zustande kommende Verhältnis. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Vereinbarung zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen.
  2. Veranstaltung
    Der Veranstalter organisiert die Veranstaltung FunRun. Bei der Veranstaltung steht der Spaß am gemeinsamen Sport  im Vordergrund.
  3. Teilnahmeberechtigung
    Startberechtigt sind alle Läuferinnen und Läufer, die im Besitz einer offiziellen Startnummer des FunRun sind. Die Startnummer ist nicht übertragbar und in voller Größe auf der Vorderseite des Laufshirts zu tragen.
    Eine Online-Anmeldung ist unter den auf der Homepage genannten Bedingungen gegen Bezahlung für Teilnahmeinteressierte möglich. Die Anmeldung einer noch nicht benannten Person („Max Mustermann“) ist nicht zulässig und wird nicht berücksichtigt.
    Der Teilnehmer versichert, dass sein bei der Anmeldung angegebenes Geburtsjahr richtig ist und er seine Startnummer an keine andere Person weitergeben wird.
  4. Gesundheit der Teilnehmer
    Der Teilnehmer erklärt, dass er für die Teilnahme an diesem Lauf ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und sein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.
  5. Verhaltensregeln und Sicherheit der Teilnehmer
    Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen angeführten Verhaltensregeln einzuhalten und den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals vor und während der Veranstaltung Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder eine Disqualifikation auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
    Dies gilt insbesondere für folgende Verhaltensregeln:
    Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen. Die Teilnahme mit Rollstühlen und/oder sog. „Handbikes” ist aus sicherheitstechnischen Gründen nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Eine Begleitung durch Fahrräder, Inline-Skater und anderer Fortbewegungsmittel oder Tieren ist nicht erlaubt.
    Sonstige organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern von dem Veranstalter, seinem Personal sowie dem hierfür eigens bevollmächtigten Personenkreis abgegeben werden. Zu diesem eigens bevollmächtigten Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
    Unabhängig hiervon sollte jeder Läufer aufmerksam, mit der gebotenen Rücksicht gegenüber den anderen Teilnehmern und mit kollegialer Fairness an dem Wettlauf teilnehmen.
  6. Rücktritt
    Eine Anmeldung ist verbindlich und kostenpflichtig. Treten Teilnehmer nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Das Recht des Teilnehmers, sich bei einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt hiervon unberührt.
    Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Veranstaltung bei jeder Witterung stattfindet. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug” oder „höherer Gewalt“ wie z.B. Hitze, Unwetter, Terror etc., das Rennen ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Teilnahmegebühr oder sonstigen Schadensersatz abzuändern oder vorzeitig abzubrechen. Den Teilnehmern ist ausdrücklich bekannt, dass auch bei einer notwendig werdenden pandemiebedingten Absage (z.B. Corona) oder dadurch bedingten Einschränkungen kein Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Teilnahmegebühr oder sonstigen Schadensersatz besteht.
  7. Verantwortlichkeiten des Veranstalters
    Der Veranstalter prüft vor Beginn der Wettkämpfe die jeweiligen Strecken und beseitigt sichtbare Hindernisse. Eine weitergehende Verantwortlichkeit für die Streckenbeschaffenheit übernimmt der Veranstalter nicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf die Wegbeschaffenheit sowie auf etwaige Hindernisse und Gefahrenquellen zu achten und diesen bei Bedarf auszuweichen. Dabei achtet der Teilnehmer auch darauf, zu anderen Teilnehmern den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten, um etwaige Hindernisse oder Unebenheiten rechtzeitig zu erkennen. Dem Teilnehmer ist dabei insbesondere bewusst, dass die Strecke in freier Natur typische Unebenheiten und Besonderheiten aufweisen kann.
    Für Risiken, die daraus resultieren, dass Teilnehmer körperlich und/oder gesundheitlich für die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht geeignet sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  8. Haftungsbeschränkungen
    Der Veranstalter haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Wir bitten zudem um Verständnis, dass für den Verlust von Wertsachen während der Veranstaltung keine Haftung vom Veranstalter übernommen wird.
    Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt (Kardinalpflichten). Vertragswesentlich ist insbesondere die Verpflichtung des Veranstalters, die organisatorische Infrastruktur bereitzustellen. Die Haftung für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
    Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für die Haftung des Veranstalters wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; hier haftet der Veranstalter auch für einfache Fahrlässigkeit.
    Soweit eine Haftung nach diesen Grundsätzen ausscheidet, verpflichtet sich der Teilnehmer nicht gegen die Veranstalter oder dessen Vertreter Ansprüche wegen Verletzungen und Schäden geltend zu machen, die ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme am FunRun entstehen könnten.
  9. Datenschutzbestimmungen und Einverständniserklärung zur zweckgebundenen Datennutzung
    Bei der Anmeldung zur Teilnahme an einem der Wettbewerbe werden folgende personenbezogene Daten erhoben: Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, gültige E-Mail-Adresse.
    Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Notfallversorgung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, im Einklang mit des Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
    Der Teilnehmer erklärt sich im Übrigen damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews in Radio, Fernsehen, Internet oder Printmedien (z. B. auf Plakaten, Flyern, Programmheft) verbreitet und veröffentlicht und zu diesem Zweck an kommerzielle Dritte weitergegeben werden, ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss.
    Der Teilnehmer erklärt sich auch ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geschlecht, Altersklasse, Wohnort, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien wie Online-Medien, Printmedien und Fernsehen einverstanden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmern wichtige Informationen – zum Beispiel zum nächsten FunRun Termin – per Email zu senden.
    Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung sowie Weitergabe und Veröffentlichung sämtlicher Daten einschließlich der Foto- und Filmaufnahmen erfolgt aufgrund der Einwilligung des Teilnehmers gemäß Art. 6 Abs.1 S.1 lit. a) DS-GVO, zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß  Art. 6 Abs.1 S.1 lit. f) DS-GVO und ist insbesondere zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs.1 S.1 lit. b) DS-GVO erforderlich. Ohne die Verwendung dieser Daten ist die Durchführung des Vertrags, namentlich die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht möglich. Während die Datenerhebung zunächst für die Registrierung, Zeitmessung, Erstellung und Aushang der Starter- und Ergebnislisten samt Platzierung sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet und Korrespondenz mit dem Teilnehmer erforderlich ist, sind auch die Verbreitung und Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen im Hinblick auf den Zweck der öffentlichen Veranstaltung notwendig. Neben dem öffentlichen Informationsinteresse an gesellschaftsrelevanten Sportveranstaltungen dient die Veranstaltung dem Zweck, die Öffentlichkeit auf die Unterstützungsbedürftigkeit karitativer Einrichtungen aufmerksam zu machen und dadurch weitere Spendengelder zu generieren. Ohne die Möglichkeit einer medienwirksamen Berichterstattung würde eine solche Veranstaltung ihrem Zweck entsprechend nicht durchgeführt werden können.
    Der Teilnehmer hat das Recht, gemäß § 7 Abs. 3 DS-GVO seine Einwilligung in die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail zu widerrufen. Unter Beachtung der Einschränkungen in Art. 23 DS-GVO hat der Teilnehmer zudem folgende Rechte in Bezug auf die erhobenen Daten: Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO).
    Ein Einwilligungswiderruf und / oder das Verlangen zur Löschung oder zur Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers kann zur Folge haben, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung aus den vorgenannten Gründen nicht möglich ist, was in der Regel zur Undurchführbarkeit des Vertrags und damit zu dessen Beendigung führt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
    Insbesondere wegen der dem Teilnehmer zustehenden Rechte in Bezug auf die Datenverarbeitung verweisen wir auf unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen, abrufbar unter https://www.funrunsuedwest.de/datenschutz.
  10. Lauf für Kinder und Jugendliche
    Die in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen enthaltenen Regelungen gelten auch für alle Teilnehmer der Läufe für Kinder und Jugendliche. Soweit der Teilnehmer aus rechtlichen Gründen nicht verpflichtet werden oder eine Willenserklärung nicht wirksam abgeben kann, kommt es für die Erklärung auf seinen gesetzlichen Vertreter an.
    Der gesetzliche Vertreter bzw. der Aufsichtspflichtige hat im Übrigen dafür Sorge zu tragen, dass die in den Teilnahmebedingungen enthaltenen Regelungen von den minderjährigen Teilnehmern eingehalten werden und hat sicherzustellen, dass der Minderjährige die für die Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere dass der Teilnehmer ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und der Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.
    Aufsichtspflichten werden vom Veranstalter nicht übernommen.

Südwestpark Management GmbH (Veranstalter)

Nürnberg, 26.04.2022